Deponie

Was darf angeliefert werden?

Es darf nur naturbelassener und unbelasteter Erdaushub (Z0-Material) mit bekannter Herkunft aus dem Gemeindegebiet Deining angeliefert werden. (Weitere Infos siehe unten)

Dies ist in der Regel:

  • Boden und Steine (AVV 17 05 04)
  • Baggergut (AVV 17 05 06)
     

Zur Definition:

Bodenaushub ist natürlich anstehendes oder umgelagertes Locker- und Festgestein sowie Baggergut, das bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird, auch mit geringfügigen Fremdanteilen, soweit deren weitergehende Aussortierung aufgrund ihres geringen Anteils oder ihrer geringen Größe unverhältnismäßig ist.

 

NICHT zum Bodenaushub gehört „Mutterboden“ (humoser Oberboden).

Für diesen gelten besondere Schutzbestimmungen (siehe § 202 BauGB)

Bauschutt ist nicht zulässig!

 

Überschreitung der Z0-Zuordnungswerte:

Bei Überschreitung der Z0-Zuordnungswerte durch geogene Belastungen bei Arsen, Nickel und Zink ist, bei Einhaltung der Z1.1-Zuordnungswerte (nach dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen) eine gutachterliche Stellungnahme erforderlich, die bestätigt, dass die Überschreitung auf ortstypische geogene Belastungen zurückzuführen ist.

Was muss vor der Anlieferung berücksichtigt werden?

Vorlage der „Verantwortliche Erklärung“:

Vor der Anlieferung muss der Gemeinde Deining die „Verantwortliche Erklärung“ (VE) ausgefüllt und unterzeichnet übermittelt werden.

Bevorzugt per E-Mail an deponie@deining.de oder Fax 09184 / 83 00 – 99, natürlich auch auf dem Postweg oder als Einwurf an: Gemeinde Deining, Schloßstraße 6, 92364 Deining

 Diese Erklärung wird bei jeder Maßnahme benötigt, auch bei der Anlieferung von Kleinmengen!

Gesamtliefermengen bis zu 15 Kubikmeter:

können ohne Beprobung mit vorheriger Vorlage der Verantwortliche Erklärung angeliefert werden. Wenn keine Probe bzw. Analyse über den Aushub vorliegt, wird eine höhere Gebühr fällig (siehe Gebührensatzung).

Bei Liefermengen über 15 Kubikmeter:

muss gemeinsam mit der Verantwortlichen Erklärung zwingend eine Analyse des Aushubs vorgelegt werden.

Der Erdaushub muss nach dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen untersucht und beprobt sein.

Für Baugrubenaushub (Erstbebauung) aus Baugebieten der Gemeinde Deining, bei denen die Gemeinde als Erschließungsträger bereits eine ausreichende Beprobung (Schadstoffanalyse) in Flächen vorgenommen hat, kann eine Beprobung durch den Anlieferer unterbleiben.

Voraussetzung ist, dass die Zuordnungswerte der veranlassten Schadstoffanalyse durch ortstypisch geogene Grundbelastung bis max. Z1.2 aufweist und dies vom Sachgebiet Staatliches Abfallrecht im Landratsamt Neumarkt bestätigt wird.

Öffnungszeiten & Anlieferung

Nachdem Sie die erforderlichen Nachweise erbracht und die positive Rückmeldung seitens der Deponieleitung erhalten haben, stimmen Sie bitte die Anlieferung telefonisch mit dem Deponiewart ab:

Deponiewart Alfons Schrafl: 0163 / 66 85 68 8

Anlieferungen sind in den Monaten März – Dezember nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Gebührentabelle

Die Gebührenschuld entsteht mit dem Abladen der mineralischen Abfälle auf der Deponie.

Der Gebührenbescheid wird nach der Anlieferung durch die Gemeindeverwaltung erstellt und auf dem Postweg zugestellt.

Die Gebühr wird einen Monat nach der Zustellung des Gebührenbescheides fällig. 

Öffnungszeiten

Montag

08:00 - 12:00 Uhr
und 12:30 - 17:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr
und 12:30 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.